Knieinstabilität
Der Fachausdruck Knieinstabilität bezeichnet eine Situation, in der das Kniegelenk nicht mehr ausreichend für die Belastungen des Lebens aufrecht erhalten werden kann.
Diese Instabilität führt zum einen zu dem sehr unangenehmen Gefühl, dass das Knie „wegsackt“, zum anderen führt die vermehrte Beweglichkeit zu Veränderungen im Kniegelenk, insbesondere zu vermehrter Abnutzung und frühzeitigem Entstehen einer Arthrose. Darüber hinaus können bestimmte, insbesondere sportliche, Belastungen, nicht mehr ausgeführt werden.
Im Gegensatz zum Hüftgelenk sind am Kniegelenk die Kontaktflächen der knöchernen Gelenkpartner des Oberschenkels und Unterschenkels nur minimal ausgeprägt. Die Stabilität des Gelenkes wird also nicht durch die knöchernen Gelenkpartner, sondern durch Bänder (passive Stabilisatoren) sowie Muskeln (aktive Stabilisatoren) gewährleistet.
Die wichtigsten Bänder des Kniegelenkes sind das Innen- und das Außenband sowie das vordere und das hintere Kreuzband. Verletzungen dieser Bandstrukturen müssen sehr genau diagnostiziert und behandelt werden.
Während ein Innenbandriss in der Regel konservativ, das heißt ohne Operation, mit entsprechenden Bewegungsschienen behandelt wird, wird beim aktiven Patienten ein Kreuzbandriss in der Regel operativ behandelt, ebenso wie der sehr seltene Außenbandriss.
In jedem Falle handelt es sich um langwierige Verletzungen mit einem hohen Aufwand an physiotherapeutischen Übungen, um die Stabilität und Funktionsfähigkeit des Kniegelenkes wiederherzustellen.
Die muskulären Verletzungen, die das Kniegelenk destabilisieren können, sind weniger bekannt.
Am bekanntesten sind der Abriss der Kniescheibensehne (Patellarsehne) beziehungsweise der Sehne des vierköpfigen Oberschenkelsmuskels (Quadrizepssehne), die dann in der Regel operativ behandelt werden.
Ziel einer jeglichen Behandlung muss die Wiederherstellung der Stabilität des Kniegelenkes bei möglichst voller Erhaltung der Beweglichkeit sein. Instabilitäten begünstigen das Entstehen einer Arthrose und stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Lediglich in den Fällen, in denen sich eine Operation aus anderen Gründen verbietet, können äußere Schienen (Orthesen) eine gewisse Stabilität und Alltagstauglichkeit des Patienten wiederherstellen.